Abfindungsrechner: Kostenfreie Beratung zu Ihren Ansprüchen vom Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
In vielen Fällen haben Sie bei einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag gute Chancen auf eine Abfindung. Geben Sie Ihre Daten in unseren Abfindungsrechner ein und erhalten Sie schnellstmöglich eine kostenfreie telefonische Einschätzung Ihrer Abfindungsansprüche durch einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.

Unser Extra-Service für Rechtsschutzversicherte:
Auch als Rechtsschutzversicherter genießen Sie das Recht, jederzeit den Anwalt Ihres Vertrauens frei auszuwählen. Das Recht auf freie Anwaltswahl ist durch das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geschützt. Sie bestimmen den Anwalt, niemand sonst.
Gerne übernehmen wir für Sie die komplette Abwicklung mit Ihrer Versicherung. Rufen Sie einfach an und lassen Sie sich beraten!

- jahrelange Erfahrung
- kostenfreie Ersteinschätzung
- schnelle Terminvergabe
Das sollten Sie bei einer Kündigung Ihres Arbeitsvertrags wissen
Wie errechnet sich die Abfindungshöhe?
Sie möchten Ihre mögliche Abfindung berechnen? Dann verwenden Sie unseren unkomplizierten Abfindungsrechner. Das aktuell gültige Kündigungsschutzgesetz dient uns hierzu als Basis.
Ihr individuelles Ergebnis ist im Wesentlichen von drei Hauptfaktoren abhängig:
Ihr monatliches Bruttogehalt
Die Dauer der Betriebszugehörigkeit
Das Risiko für den Arbeitgeber
Als grobe Faustregel können Sie mit etwa der Hälfte des letzten Bruttogehalts pro Beschäftigungsjahr rechnen. Jedoch können wir durch geschicktes Verhandeln, beachten von persönlichem Kündigungsschutz und je nach finanzieller Situation Ihres Arbeitgebers häufig eine deutlich höhere Abfindung erzielen.
Die entscheidende Aufgabe des Anwalts ist dabei, das Risiko für den Arbeitgeber herauszuarbeiten. Je größer das Risiko für den Arbeitgeber, desto höher wird die Abfindung.
Habe ich ein Recht auf Abfindung?
“Bei einer Kündigung steht mir auch eine Abfindung zu!” – Leider ist diese Aussage nur in wenigen Fällen zutreffend. Einen wirklichen Anspruch auf eine Abfindung haben Sie meist nicht.
Trotzdem werden in vielen Fällen Abfindungen gezahlt, da viele Kündigungen leicht anfechtbar sind. Im Rahmen eines Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrags wird die Summe ausgehandelt, die Ihr Arbeitgeber bereit ist, für Ihr Akzeptieren der Kündigung zu zahlen.
Brauche ich einen Anwalt?
Durch die professionelle Distanz zu Ihrem Arbeitgeber kann ein Anwalt mit diesem besser über die Höhe Ihrer Abfindung verhandeln, als Sie selbst. Durchsetzungsstark und hart setzt sich ein Anwalt für Ihre Abfindung ein. Er vertritt Ihre Interessen und ist emotional frei. Mögliche Fallen und deren Auswirkungen sind ihm bekannt und er umgeht diese geschickt. Sollte sich ein Termin vor Gericht nicht umgehen lassen oder sollte dies Ihr Wunsch sein, so werden Sie auch dort rechtssicher vertreten.
Wir beraten Sie in einem kurzen und kostenfreien Vorgespräch. Zusammen klären wir ab, ob eine Vertretung durch einen unserer kompetenten Anwälte für Sie sinnvoll ist.
Wer zahlt meinen Anwalt?
In einer kostenfreien Ersteinschätzung analysieren wir Ihr Problem und wägen ab, ob eine Vertretung für Sie sinnvoll ist. Falls eine Mandatierung Sinn ergibt, haben Sie neben der Finanzierung aus eigener Tasche u. A. noch zwei weitere Möglichkeiten:
Privatrechtsschutzversicherungen
Abgesehen von einem geringen Selbstbehalt übernehmen Privatrechtsschutzversicherungen für Arbeitsrecht die gesamten Kosten, sofern sie rechtzeitig, d. h. in der Regel drei Monate vor Beginn der Streitigkeit abgeschlossen wurde.
Prozesskostenhilfe (PKH)
Durch die Prozesskostenhilfe (PKH) übernimmt der Staat die Kosten, die durch das Gericht und den eigenen Anwalt anfallen. Ob Ihr Fall für PKH infrage kommt, können wir in einem kostenfreien Erstgespräch klären.
Bevor wir etwas berechnen, klären wir immer über die Kosten auf. Daher gilt generell bei uns: Solange Sie nicht wissen, was es kostet, ist es kostenlos!

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- schnelle Terminvergabe
Warum bin ich der richtige Rechtsanwalt für Sie?

Höhere Abfindung durch geschicktes Verhandeln
Abfindungsverhandlungen sind Psychologie und Mathematik. In Gesprächen mit dem Arbeitgeber sind meine geschulten Antennen ausgefahren. Da ich beide Seiten kenne, kann ich die Schwächen der jeweils anderen Seite für Sie nutzbar machen. So bekommen ich den wahren Wert heraus, den Ihr Arbeitgeber bereit ist zu zahlen, und setzen diesen für Sie durch.
Persönliche Beratung
Ich nehme mir die Zeit und höre Ihnen zu, um die ideale Strategie für Ihr Anliegen gemeinsam mit Ihnen zu erarbeiten. Da ich emotional frei bin, sage ich ehrlich meine Meinung und mache keine leeren Versprechungen.
Die vereinbarten Ziele setze ich konsequent außergerichtlich und – falls erforderlich – gerichtlich durch.
Schnelle Ersteinschätzung bei Kündigungen
Gerade bei Kündigungen ist schnelles Handeln erforderlich. Wenn Sie nach Erhalt einer Kündigung nicht innerhalb von drei Wochen Klage beim Arbeitsgericht einlegen, wird es wesentlich schwieriger, eine Abfindung oder eine andere Einigung durchzusetzen.
Deshalb biete ich Ihnen zeitnah eine telefonische Ersteinschätzung, damit Sie schnell wissen, welche Schritte sinnvoll sind.
So verhelfen wir Ihnen zu einer hohen Abfindung:

Kostenfreies Strategiegespräch
Wir analysieren kostenfrei,
- ob Sie eine Abfindung bekommen könnten,
- ob eine Zusammenarbeit mit uns für Sie finanziell Sinn ergibt oder was Sie sonst unternehmen könnten,
- was der nächste zielführende Schritt ist.

Verhandlung mit dem Arbeitgeber
Wir führen Verhandlungen über
- die Höhe Ihrer Abfindung,
- Lohnfortzahlungen,
- Freistellungen,
- Arbeitszeugnis,
- und alles Andere.

Kündigungsschutzklage
Wenn wir uns mit dem Arbeitgeber nicht einigen konnten, reichen wir die Klage ein. Sie wirkt wie ein „Argumentationsverstärker“ – und zwingt den Arbeitgeber in die Verhandlung.
Das sollten Sie jetzt tun:
1. Kostenfreie Ersteinschätzung nutzen
Schildern Sie uns Ihren Fall und finden Sie heraus, ob und wie wir Ihnen helfen können. Die erste Einschätzung ist bei uns selbstverständlich unverbindlich und kostenfrei.
2. Beauftragung und Verhandlungen
Wenn Sie und wir uns einig sind, fangen wir mit der Arbeit an: Zuerst nehmen wir Kontakt mit dem Arbeitgeber auf und probieren eine außergerichtliche Lösung zu finden. Gibt es keine Einigung, geht der Fall vor Gericht.
3. Sie erhalten eine Abfindung
Mit hoher Wahrscheinlichkeit erhalten Sie eine angemessene Abfindung. Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass Sie keine Nachteile wie Sperrzeiten beim Arbeitsamt oder Ähnliches in Kauf nehmen müssen.
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